Corona–Schutzmaßnahmen
In unserer Praxis gilt für Selbstzahler und Kursteilnehmer beim Betreten der Praxis die 2G-plus-Regel.
Weiterhin bitten wir um Beachtung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in der aktuell gültigen Fassung.
Hierzu sind die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Alltagsmasken (sogenannte AHA-Regeln) einzuhalten.